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Welche Kasse zahlt?

Inzwischen erstatten die meisten gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für osteopathische Behandlungen anteilig oder ganz.

Da das Erstattungsverhalten der gesetzlichen Krankenkassen sehr unterschiedlich ist, sollten sich Patienten vorab bei ihrer Kasse über deren Regelung informieren. Jeder Patient hat das Recht seine Kasse frei zu wählen und zu wechseln.

 

Zum Beispiel berichteten Patienten, dass sie auf der Suche nach einer Krankenkasse, die Osteopathie ausreichend gut erstattet, auf die BKK Securvita gestossen sind. Wie berichtet erstattet die BKK Securvita bis zu 10 Behandlungen á 60,- Euro im Jahr. Gleiches wird auch von der BKK Mobil Oil berichtet.

 

Eine gesetzliche Krankenkasse hat sogar einen Kosteneinsparenden Effekt durch die Einführung der freiwilligen Erstattung von osteopathischen Behandlungen feststellen können.

 

  • Osteopathie gilt in Deutschland als Heilkunde und darf nur von Ärzten und Heilpraktikern uneingeschränkt ausgeübt werden.
  • In allen anderen Fällen muss der gesetzlichen Krankenkasse eine ärztliche Verordnung vorgelegt werden.
  • Die osteopathische Behandlung kann nur von Osteopathen durchgeführt werden, die entweder Mitglied in einem osteopathischen Fachverband sind oder über eine Ausbildung verfügen, die zum Beitritt in einen solchen Verband berechtigt.

 

Bei der Suche nach einem qualifizierten Osteopathen sollten Patienten auf eine mindestens vierjährige Vollzeitausbildung oder fünfjährige Teilzeitausbildung mit 1350 Stunden, eine bestandene Abschlussprüfung und regelmäßige Fortbildungen achten. Auf der Therapeutenliste der DÄGO finden sich Osteopathen, die diesen Anforderungen entsprechen.

 

Eine Übersicht über die Erstattung von osteopathischen Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier.



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