Entwurf Curriculum der Osteopathischen Medizin
Entsprechend dem Vorschlag bei der BÄK:
Weiterbildungszeit:
Die abzuleistende Weiterbildungszeit beträgt 60 Monate, davon 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 und insgesamt 1350 Stunden Basisweiterbildung in theoretischen und praktischen Grundkursen:
1.-4. Jahr - 1080 Stunden Basisweiterbildung in theoretischen und praktischen Grundkursen gemäß § 4 Abs. 8 in Osteopathischer Medizin berufsbegleitend auch während der Tätigkeit in anderen medizinischen Fachgebieten und anschließend
5. Jahr - 270 Stunden Basisweiterbildung in theoretischen und praktischen Grundkursen gemäß § 4 Abs. 8 in Osteopathischer Medizin berufsbegleitend sowie osteopathische Praxis im stationären/- ambulanten Bereich der unmittelbaren Patientenversorgung gemäß § 4 und 5 Abs. 9 in Osteopathischer Medizin, ganztägig und hauptberuflich.
Spezielle Übergangsbestimmungen:
Kammerangehörige mit der Zusatzbezeichnung Chirotherapie/Manuelle Medizin sind berechtigt, sich die 320 Stunden Basisweiterbildungszeit für das 1. bis 3. Jahr der Weiterbildung voll anrechnen zu lassen.
Strukturierung der Weiterbildung Osteopathische Medizin anhand von Kompetenz-Blöcken: