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Kosten der Behandlung

Die Kosten einer Behandlung durch ärztliche Osteopathen werden von privaten Krankenversicherungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vertragsgemäß erstattet.

Nichtärztliche Osteopathen müssen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abrechnen. Die Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen ist vertragsabhängig.

 

Kostenbeteiligung durch gesetzliche Krankenkassen

Die folgende Liste enthält aktuelle, unverbindliche Informationen darüber, in welchem Umfang sich gesetzliche Krankenkassen an den Kosten für osteopathische Behandlungen beteiligen. Wir empfehlen Patientinnen und Patienten, sich vor Beginn einer Behandlung direkt bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu vergewissern, in welcher Höhe Kosten übernommen werden.

Hier finden Sie die aktuelle Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die sich an den Kosten beteiligen.

Die Kostenübernahme durch private Zusatzversicherungen ist abhängig von Ihrem Vertrag.

 

Osteopathie ist Heilkunde und kann daher nicht über ein Rezept verordnet werden!